Au-pair-Vertrag: was drinstehen muss
Der Vertrag ist die Grundlage des Visums. Was dort steht, wird von der Auslandsvertretung und der Bundesagentur gelesen.
Von Sanelisiwe Mpofu · Aktualisiert am 8. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Die Pflichtangaben
- Namen und Anschriften beider Seiten, Beginn und Ende des Aufenthalts.
- Dauer zwischen sechs und zwölf Monaten, einmalig.
- Höchstens sechs Stunden am Tag und dreißig in der Woche, inklusive Babysitten.
- 280 € Taschengeld monatlich, unabhängig von den Stunden.
- 70 € monatlich für den Sprachkurs plus Fahrtkosten.
- Eigenes, abschließbares Zimmer und volle Verpflegung, kostenfrei.
- Kranken-, Unfall- und Schwangerschaftsversicherung, von der Familie bezahlt.
- Mindestens 1,5 freie Tage in der Woche und vier freie Abende.
- Vier Wochen bezahlter Urlaub bei zwölf Monaten.
- Kündigungsfristen und was bei einem Familienwechsel gilt.
Die Aufgabenliste gehört hinein
Schreiben Sie konkret, was zum Alltag gehört: Schulweg, Mittagessen für die Kinder, Hausaufgaben, Kinderzimmer, vereinbarte Babysitting-Abende. Ebenso gehört hinein, was nicht dazugehört — Wohnungsputz, Garten, Fenster, Auto und die Pflege von Angehörigen sind keine Au-pair-Aufgaben.
Ein vager Vertrag ist kein Freibrief, sondern ein Risiko: Er nährt bei der Botschaft den Verdacht, es gehe in Wahrheit um Arbeit statt um Austausch.
Der Wochenplan
Legen Sie einen Beispielwochenplan bei, mit Uhrzeiten. Er zeigt der Prüfstelle, dass die Stundengrenzen eingehalten werden, und er verhindert im Alltag die häufigste Reibung: unterschiedliche Erwartungen an denselben Nachmittag.
Rechtsgrundlage und Sprache
Der Aufenthalt beruht auf § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 12 BeschV. Der Vertrag sollte zweisprachig sein, damit beide Seiten dieselbe Fassung verstehen; für die Botschaft zählt die deutsche.
Unwirksam sind Klauseln, die das Au-pair an uns oder an Sie exklusiv binden — § 297 Nr. 4 SGB III. Wir verwenden solche Klauseln nicht.
Wie es bei uns läuft
Der Vertrag wird auf der Plattform erzeugt, mit den Mindeststandards fest eingebaut: Unterschreiten der Grenzen ist technisch nicht möglich. Beide Seiten unterschreiben digital, danach liegt das PDF in beiden Konten und geht in die Botschaftsmappe.
Häufige Fragen
Reicht ein Mustervertrag aus dem Netz?
Oft nicht. Fehlende Angaben zu Versicherung, Urlaub oder Stunden führen zu Rückfragen der Auslandsvertretung und kosten Wochen.
Können wir den Vertrag später ändern?
Ja, schriftlich und von beiden unterschrieben. Änderungen bei Stunden oder Taschengeld dürfen die Mindeststandards nie unterschreiten.
Was gilt bei einem Familienwechsel?
Der Vertrag endet mit Frist, das Programm läuft weiter. Wir begleiten den Wechsel und die Meldung bei der Ausländerbehörde.
Weiterführend
Sorgfältig recherchierter Überblick, keine Rechtsberatung. Über das Visum entscheidet allein die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
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