Rechtliches
Entwurfsfassung, anwaltliche Prüfung ausstehend. Die Texte sind sorgfältig erstellt, ersetzen aber keine Rechtsberatung.
Es gibt zwei getrennte Verträge: einen entgeltlichen mit Gastfamilien (Teil A) und einen unentgeltlichen mit Au-pairs (Teil B). Für jede Seite gilt nur der jeweilige Teil.
Teil A — Gastfamilien
A1. Geltung und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der im Impressum genannten Gesellschaft und Gastfamilien mit Wohnsitz in Deutschland. Abweichende Bedingungen der Familie gelten nicht, sofern wir ihnen nicht schriftlich zustimmen. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung annehmen oder die Leistung freischalten.
A2. Leistung
Wir prüfen das Familienprofil, stellen die Family Academy bereit, schlagen geeignete Au-pairs vor, begleiten Kennenlernen, Vertrag, Visumverfahren und Ankunft und betreuen die Vermittlung nach der Einreise im Umfang des gewählten Pakets. Wir sind Vermittlerin, nicht Arbeitgeberin des Au-pairs, und schulden kein bestimmtes Ergebnis außer im Rahmen der Geld-zurück-Garantie nach A6.
A3. Preise
Start & Academy 149 €. Pakete: Match 890 €, Complete 1.690 €, Concierge 2.490 €. Zusatzleistungen: Express-Matching 190 €, Flugkosten-Verwaltung 90 €, zusätzliche Ersatzvermittlung 390 €, Nachbetreuung für weitere sechs Monate 190 €, zweisprachiger Vertrag mit anwaltlicher Prüfung 149 €.
Die 149 € werden vollständig auf das später gewählte Paket angerechnet. Alle Preise sind Endpreise für Verbraucher.
A4. Fälligkeit
Die 149 € sind bei Bestellung fällig. Vom Paketpreis wird ein mittlerer Teil bei Unterzeichnung des Au-pair-Vertrags fällig, der größte Teil erst mit der Ankunft des Au-pairs in Deutschland. Die genauen Beträge stehen vor der Bestellung in der Übersicht. Schlägt eine spätere Abbuchung fehl, bleibt die Rechnung offen und wir senden einen Zahlungslink; die Leistung ruht bis zum Ausgleich.
A5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft bis zum Abschluss der Vermittlung, längstens 24 Monate. Beide Seiten können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigen Sie vor der Ankunft eines Au-pairs, erstatten wir bereits gezahlte Beträge nach Maßgabe von A6.
A6. Geld-zurück-Garantie
Kommt binnen zwölf Monaten nach Vertragsschluss kein Au-pair bei Ihnen an, erstatten wir 100 % aller an uns gezahlten Beträge — ab dem ersten Euro. Der Antrag ist innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf dieser zwölf Monate zu stellen.
Die Garantie gilt für Herkunftsländer der Stufe 1 (zügige Bearbeitung). Wählen Sie bewusst ein Land der Stufe 2 oder 3, weisen wir vor der Bestellung darauf hin, dass die Garantie dafür nicht greift; die Bearbeitungszeiten der dortigen Auslandsvertretungen liegen außerhalb unseres Einflusses.
Die Garantie entfällt, wenn die Vermittlung ausschließlich daran scheitert, dass die Familie zumutbar erforderliche Mitwirkung unterlässt — etwa Unterlagen trotz Erinnerung nicht liefert oder alle vorgeschlagenen Au-pairs ohne sachlichen Grund ablehnt.
A7. Mitwirkung
Ihre Angaben müssen richtig und vollständig sein. Sie halten die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein: höchstens 6 Stunden am Tag und 30 Stunden in der Woche, 280 € Taschengeld im Monat, 70 € Zuschuss zum Sprachkurs zuzüglich Fahrtkosten, 1,5 freie Tage in der Woche, vier freie Abende, vier Wochen bezahlter Urlaub, eigenes Zimmer, Kranken-, Unfall- und Schwangerschaftsversicherung auf Kosten der Familie. Diese Werte beruhen teils auf Verwaltungspraxis der Bundesagentur für Arbeit und nicht unmittelbar auf einem Gesetz.
A8. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf die Sie vertrauen durften, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für das Verhalten des Au-pairs im Haushalt und für Entscheidungen von Behörden haften wir nicht.
A9. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften Ihres Aufenthaltsstaats bleiben unberührt. Zur Verbraucherschlichtung siehe Impressum. Auf die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung verweisen wir nicht mehr — sie wurde 2025 eingestellt.
Teil B — Au-pairs
B1. Kostenfrei, keine Vorkasse
Für Au-pairs ist die Vermittlung vollständig kostenfrei. Wir verlangen kein Entgelt, keine Vorschüsse, keine Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühr und keine Vorkasse — weder von Ihnen noch von Ihrer Familie. Grundlage sind § 296 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3 SGB III; eine gleichwohl getroffene Vereinbarung wäre nach § 297 Nr. 1 SGB III unwirksam. In der Au-pair-Ansicht gibt es technisch keinen Bezahlvorgang.
Der freiwillige A1-Deutschkurs ist ein eigenes, unabhängiges Angebot mit eigenen Bedingungen. Er ist niemals Voraussetzung für eine Vermittlung.
B2. Keine Exklusivbindung
Sie sind frei, sich gleichzeitig über andere Agenturen, Portale oder auf eigenem Weg zu bewerben. Wir verlangen keine Ausschließlichkeit; eine solche Klausel wäre nach § 297 Nr. 4 SGB III unwirksam. Auch wir dürfen weitere Familien und Au-pairs betreuen. Sie können Ihr Profil jederzeit pausieren oder löschen.
B3. Kein Anspruch auf ein Visum
Wir bereiten Sie auf das Verfahren vor, aber wir sagen kein Visum zu. Über die Erteilung entscheidet allein die zuständige deutsche Auslandsvertretung nach pflichtgemäßem Ermessen. Rechtsgrundlage des Aufenthalts ist § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 12 BeschV. Nach einer Ablehnung ist ein neuer Antrag möglich; wir beschreiben das Verfahren und begleiten beim Antrag, leisten aber keine Rechtsberatung.
B4. Ihre Angaben und der Umgang miteinander
Ihre Angaben und Dokumente müssen echt und aktuell sein. Kommunikation läuft bis zum unterschriebenen Au-pair-Vertrag über die Plattform, damit Absprachen nachvollziehbar bleiben und beide Seiten geschützt sind. Bei Belästigung, Täuschung oder Gefährdung von Kindern sperren wir Konten ohne Vorankündigung.