Fragen und Antworten
Zwei Bereiche. Kurze Antworten.
Nichts. Du zahlst uns keine Gebühr und keinen Vorschuss. Das ist gesetzlich so geregelt (§ 296 Abs. 3 SGB III).
Der Termin bei der Auslandsvertretung bestimmt das Tempo. In manchen Ländern gibt es ihn in Wochen, in anderen dauert er über ein Jahr. Wir zeigen dir die aktuelle Wartezeit für dein Land.
Eine Ablehnung ist möglich. Die Entscheidung trifft die Auslandsvertretung nach Ermessen, wir können sie nicht zusagen. Ein neuer, besser vorbereiteter Antrag ist jederzeit möglich und in der Praxis der übliche Weg. Wir gehen mit dir durch, was gefehlt hat.
280 € Taschengeld im Monat — unabhängig von den Stunden, und du arbeitest höchstens 6 Stunden am Tag und 30 Stunden in der Woche. Dazu zahlt die Gastfamilie mindestens 70 € im Monat für den Sprachkurs und zusätzlich die Fahrtkosten dorthin, solange du den Kurs tatsächlich besuchst. Zimmer und Verpflegung sind frei.
Höchstens 6 Stunden am Tag und 30 Stunden in der Woche. Du hast 1,5 freie Tage in der Woche und vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.
Sag es uns früh. Wir sprechen mit beiden Seiten und suchen eine Lösung. Passt es weiter nicht, suchen wir dir eine andere Familie.
Ja, Deutsch A1 mit Zertifikat von Goethe, telc oder ÖSD. In Deutschland lernst du weiter, die Familie zahlt den Kurs mit.
In der Regel du selbst. Es gibt keine Pflicht der Gastfamilie, den Flug zu bezahlen. Manche Familien beteiligen sich freiwillig oder übernehmen ihn ganz; wenn, dann steht das vor der Unterschrift in deinem Vertrag. Plane sicherheitshalber mit den vollen Kosten.
Du lädst sie in deinem Bereich hoch. Führungszeugnis und ärztliche Unterlagen liegen getrennt und strenger geschützt. Familien sehen nur den Status, nie den Inhalt.
Wir. Schreib uns über die Plattform oder an info@aupairo.com. Wir antworten werktags innerhalb eines Tages.
Die Gastfamilie muss eine Versicherung für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Unfall abschließen und bezahlen. Das steht so im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit und gehört in deinen Au-pair-Vertrag. Für die Botschaft muss der Schutz die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken. Eine Haftpflichtversicherung ist zusätzlich dringend empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.